VOB-Abrechnungen
Damit Sie Ihre Waren oder Leistungen noch flexibler abrechnen können, bietet das Zusatzmodul “Auftrag & ERP” die Möglichkeit, Teil- / Schlussrechnungen mit kumulierter Positionsauflistung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)” zu erstellen. Dabei werden zusätzlich Positions- und Rechnungsangaben von Teilrechnungen in folgenden Teilrechnungen und der Schlussrechnung mit aufgeführt.
Bei Bedarf aktivieren Sie die Option “kumulierte Positionsauflistung (VOB) unter “Stammdaten”– “Meine Firma” – “Einstellungen” – “Weitere Grundeinstellungen”:
Proforma-Rechnungen erstellen
MeinBüro bietet Ihnen die Möglichkeit, aus einem Auftrag eine sogenannte Proforma-Rechnung zu generieren. Dabei handelt es sich nicht um die eigentliche Zahlungsaufforderung, sondern um eine Art Hilfsbeleg: Mit dessen Hilfe können Sie oder Ihr Kunde den Inhalt und / oder Wert einer Warensendung dokumentieren- beispielsweise bei Auslandsgeschäften gegenüber dem Zoll.
Sie finden die Funktion “Proforma-Rechnung anzeigen F6” im Kontextmenü des Arbeitsbereichs “Verkauf” – “Aufträge” (rechter Mausklick auf den betreffenden Auftrag):
Daraufhin öffnet sich die Seitenansicht der neuen Proforma-Rechnung, die inhaltlich bis auf die Überschrift, den Einleitungs- und den Schlusstext mit der Auftragsbestätigung identisch ist. Sie können Ihre Proforma-Rechnungen drucken, speichern oder auf elektronischem Weg verschicken. Nachträglich bearbeiten lassen sie sich nicht:
Einleitungs- und Schlusstexte anpassen
Falls Sie an den Einleitungs- und Schlusstexten der Proforma-Rechnungsvorlage etwas ändern wollen, erledigen Sie das über “Stammdaten” – “Kleinstammdaten” – “Textbausteine” in der Registerkarte “Proforma-Rechnungen”
GoBD und die Folgen
MeinBüro ist GoBD-konform. Deshalb ist das Löschen oder nachträgliche Ändern von Ausgangsrechnungen grundsätzlich nicht zulässig.
Für Aufträge mit Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen bedeutet das:
- Solange Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen noch nicht ausgedruckt oder auf anderem Weg abgeschlossen sind (z. B. durch PDF-Export), können sie noch gelöscht oder geändert werden.
- Die dazugehörige “Abschlagsdefinition” in der Auftragsverwaltung bleibt jedoch erhalten. Um eine neue Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu erstellen, muss daher zusätzlich die dazugehörige Abschlagsdefinition gelöscht werden.
- Nachdem eine Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen gedruckt oder abgeschlossen ist, darf sie laut GoBD-Richtlinien nur noch storniert werden: Die Stornierung von Abschlagsrechnungen und Teilrechnungen (inkl. VOB-Rechnungen) betrifft ausschließlich die Rechnung. Rechnung und Storno-Rechnung werden über das Verrechnungskonto auf “vollständig bezahlt” gesetzt. Der zugrunde liegende Auftrag sowie eventuelle Lieferscheine bleiben jedoch unverändert erhalten. Falls erforderlich müssen sie genauso wie die Abschlagsdefinitionen von Hand geändert werden.
- Eine Stornierung von Schlussrechnungen zieht automatisch eine Gutschrift nach sich. Davon sind auch der dazugehörige Auftrag und eventuelle Lieferscheine betroffen. Der gesamte Vorgang wird rückabgewickelt: Zwischenzeitlich bereits geleistete Kundenzahlungen für Abschlags- oder Teilrechnungen werden vom Programm als Guthaben behandelt.