Belegnummer

Die Angabe von Belegnummern auf Buchführungsunterlagen ist nicht Pflicht – erst recht keine gesonderten Nummernkreise für Barzahlungen und Bank-Transaktionen. Andererseits beschleunigt eine durchnummerierte Belegablage den gezielten Zugriff auf benötigte Unterlagen ungemein. Spätestens, wenn Sie einen drei oder vier Jahre zurückliegenden Vorgang dringend benötigen, werden Sie die optionalen Belegnummern zu schätzen wissen.


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