Nicht betriebsrelevante Zahlungen
Auf der separaten Kategorie "Nicht betriebsrelevant" sind aus steuerrechtlichen Gründen keine Buchungen mehr möglich. Sie haben die folgenden Alternativen:
- Nicht betriebsrelevante Einzahlungen auf betrieblichen Finanzkonten sind Privateinlagen.
- Nicht betriebsrelevante Auszahlungen über betriebliche Finanzkonten sind Privatentnahmen .
Hintergrund: Eine Pflicht zur Trennung von geschäftlichen und privaten Girokonten gibt es nicht. Das Vermischen privater und betrieblicher Vorgänge auf einem Girokonto ist zwar nicht empfehlenswert - hindern kann Sie daran aber niemand . Ebensowenig müssen Sie die Geldbewegungen auf ihren Finanzkonten mit denen der Buchhaltung abstimmen.
Nachteil: Wenn Sie Ihre privaten und geschäftlichen Zahlungsvorgänge ohne Not vermischen, erleichtern Sie dem Prüfer bei einer späteren Betriebsprüfung unter Umständen ungewollt die Arbeit. Hinzu kommt: Falls Sie private Zahlungen über Geschäftskonten abwickeln, müssen zudem eventuelle Schuldzinsen aufgeteilt werden.
Obligatorische Schuldzins-Ermittlung
Die laufende Zuordnung privater Ein- und Auszahlungen bildet unter anderem die rechnerische Grundlage für die Ermittlung von "Über- oder Unterentnahmen" sowie die anteilige Schuldzinsermittlung.
Hintergrund: Sofern Sie aufs Jahr gesehen mehr als 2.050 Euro Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend machen, müssen Sie zusammen mit Ihrer EÜR die "Anlage Schuldzinsermittlung (SZ)" abgeben. Diese Aufstellung erstellt das Programm auf Seite 6 der Anlage EÜR: das Programm auf Seite 6 der Anlage EÜR:
Die korrekte Schuldzins-Aufteilung kann das Programm nur dann automatisch ermitteln, wenn Sie im Laufe des Jahres alle betriebsfremden Geldbewegungen buchhalterisch erfasst haben.