Differenzbesteuerung

Wenn Sie Ihre Waren vorwiegend bei Privatleuten oder umsatzsteuerbefreiten Unternehmern beziehen, können Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast durch die Wahl der Differenzbesteuerung deutlich senken. In dem Fall wird die Mehrwertsteuer nicht auf Basis des kompletten Umsatzerlöses berechnet, sondern fällt nur auf den Unterschiedsbetrag zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis an!

Bitte beachten Sie: Den Umsatzsteuer-Betrag, der sich aus der Differenzbesteuerung ergibt, müssen Sie zwar ans Finanzamt abführen - Sie dürfen ihn aber nicht auf Ihren Rechnungen ausweisen! Erlaubt ist die Differenzbesteuerung außerdem nur ...

  • bei "beweglichen körperlichen Gegenständen" (außer Edelsteinen und Edelmetallen), die
  • beim Einkauf nicht mit Mehrwertsteuer belegt waren und
  • von Wiederverkäufern im eigenen Namen verkauft (oder auch versteigert) werden.

Voraussetzung ist außerdem, dass Sie Ihre differenzbesteuerten Umsätze eindeutig den dazugehörigen Einkäufen zuordnen können. Am besten besprechen Sie die genauen Anforderungen an die Differenzbesteuerung mit Ihrem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt.

Komfortabler Rechnungs-Mix

Besonders praktisch: WISO MeinBüro erlaubt Ihnen die Entscheidung für die Differenzbesteuerung sogar auf Positionsebene! Auf diese Weise können Sie Ihren Kunden Rechnungen schreiben, in denen einzelne Positionen der Differenzbesteuerung unterliegen und andere dem Regelsteuersatz.

Angenommen, Sie verkaufen einen gebrauchten Pkw mit einem zusätzlichen Satz Winterreifen. Während das von einer Privatperson erworbene Fahrzeug der Differenzbesteuerung unterliegen soll, fällt auf die bei einem Großhändler erworbenen Reifen der normale Umsatzsteuersatz von 19 % an.

In der "Eingabemaske" (oder im Eingabedialog "Positionen bearbeiten") von Angeboten und Rechnungen sind dafür die folgenden Eingaben erforderlich:

  • Zuerst geben Sie das Fahrzeug als normalen Artikel ein (z. B. "VW Golf" - "Listenpreis 7.250 Euro"), 
  • klicken dann auf die Schaltfläche "weitere Funktionen" und dort wiederum auf "Differenzbesteuerung zum Artikel einfügen",
  • tragen im Anschluss an einen kurzen Programmhinweis den "Einkaufspreis des Artikels" ein (z. B. 5.000 Euro) und 
  • geben schließlich an, um welche Art von Gegenstand es sich handelt ("Gebrauchtgegenstand", "Kunstgegenstand" oder "Sammlerstück / Antiquität"):   

Nur zur Information: zusätzliche Hintergrund-Positionen

Daraufhin legt das Programm zwei (virtuelle) Hintergrund-Positionen an, die nur zu internen Informations- und Berechnungszwecken dienen und im Ausdruck nicht angezeigt werden.   

Anschließend tragen Sie noch die vier Winterreifen als normal besteuerte Artikel ein. In der Eingabemaske sehen die Angebots- oder Rechnungspositionen dann so aus:  

Nachdem Sie Ihre Dateneingabe mit "Schließen F12" beendet haben, sieht der Vorgang in der Rechnungs-Druckansicht zum Beispiel so aus: 

  • Bei Positionen, die der Differenzbesteuerung unterliegen, weist das Programm den Rechnungsempfänger auf die Rechtsgrundlage der abweichenden Umsatzbesteuerung hin (z. B. "Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung" ).
  • Den Umsatzsteueranteil aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Einkauspreis ermittelt das Programm automatisch und berücksichtigt ihn bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Auf der Rechnung wird er jedoch nicht ausgewiesen. Der Kunde kann für differenzbesteuerte Positionen also keine Vorsteuer geltend machen.
  • Umsatzsteueranteile anderer Positionen werden auf Angeboten und Rechnungen hingegen ganz normal angezeigt. Der betreffende Vorsteuerabzug ist zulässig.


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