Ein- und Verkauf von Anlagevermögen

Mit WISO MeinBüro tragen Sie Neuanschaffungen gleich bei der Zahlungszuordnung mit wenigen Mausklicks in das Anlagevermögen ein. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass das Programm die am Jahresende fälligen Abschreibungen automatisch erledigen kann.

Einkauf von Anlagevermögen 

Angenommen, Sie haben ein neues Notebook zum Preis von 1.165 Euro eingekauft und zwei Tage später erscheint die Zahlung auf dem Kontoauszug Ihres Geschäftskontos. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Im ersten Schritt klicken Sie im neuen Zuordnungs-Assistenten auf die Schaltfläche "Anlagevermögen - Einkauf von Anlagegut" und dann auf den Button "Neues Anlagegut": 

Bitte achten Sie darauf, dass der richtige Steuersatz eingestellt ist. Anderenfalls rechnet WISO MeinBüro mit einem falschen Nettowert!

  • Im Dialog "Anlagegut Neu / Bearbeiten" ergänzen Sie die noch fehlenden Angaben: Das Anschaffungsdatum und den Nettopreis übernimmt das Programm automatisch aus Ihrer Einkaufsbuchung. Die Nutzungsdauer, die Art des Anlagengutes und die Abschreibungskategorie wählen Sie ganz bequem mithilfe der Dropdown-Auswahllisten aus: 

    Falls Sie die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" im Einzelfall nicht kennen, öffnen Sie per Mausklick auf die drei Punkte hinter dem Feld "Nutzungsdauer (Jahre)" die AfA-Tabelle für allgemeine Wirtschaftsgüter. Mithilfe einer Suchfunktion werden Sie dort den vom Finanzamt üblicherweise akzeptierten Zeitraum für das jeweilige Wirtschaftsgut schnell finden. 
     
  • Falls Sie die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" im Einzelfall nicht kennen, öffnen Sie per Mausklick auf die drei Punkte hinter dem Feld "Nutzungsdauer (Jahre)" die AfA-Tabelle für allgemeine Wirtschaftsgüter. Mithilfe einer Suchfunktion werden Sie dort den vom Finanzamt üblicherweise akzeptierten Zeitraum für das jeweilige Wirtschaftsgut schnell finden.  
  • Mit "OK F11" schließen Sie die Eingabe ab. 

Bitte beachten Sie: Die hier beschriebene standardmäßige Zahlungszuordnung beim Einkauf von Anlagevermögen gilt für Wirtschaftsgüter im Nettowert von 800 Euro aufwärts. Daneben gibt es zwei weitere wichtige Abschreibungsvarianten: die "GWG-Sofortabschreibung" und der optionale "GWG-Sammelposten" (bei Anschaffungskosten im Nettowert zwischen 250 Euro und 1.000 Euro). Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite "Abschreibungen ".

Verkauf von Anlagevermögen

Falls Sie eine Maschine, Anlage, einen Einrichtungsgegenstand oder ein sonstiges Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen an Dritte verkaufen, stellt die dazugehörige Einnahme einen buchhalterischen "Erlös aus dem Verkauf von Anlagevermögen" dar. Am einfachsten erfassen Sie Abgänge mit Verkaufserlösen folgendermaßen:

  • Bei der Zuordnung des Zahlungsvorgangs (unter "Finanzen" - "Zahlungen Bank / Kasse" auf dem betreffenden Bankkonto oder der Kasse) klicken Sie auf die Schaltfläche "Anlagevermögen - Verkauf von Anlagegut",
  • markieren das verkaufte Anlagengut in der daraufhin eingeblendeten Liste und
  • schließen die gesamte Buchung mit "OK F11" ab: 

Im Anlagenverzeichnis wird dadurch ...

  • sowohl die monatsgenaue planmäßige Abschreibung des laufenden Jahres bis zum Zeitpunkt des Verkaufs erstellt
  • als auch der buchhalterische Restwert des Anlagengutes ausgebucht.

Im Gegenzug berücksichtigt das Programm den Verkaufserlös als Betriebseinnahme (= "Erlös aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen").

Praxistipp: Was zu beachten ist, wenn ein Wirtschaftsgut ohne Verkaufserlöse aus dem Betriebsvermögen entnommen wird (z. B. bei Verlust oder wegen einer Übernahme ins Privatvermögen), erfahren Sie im Abschnitt "Anlagenverzeichnis"


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