Splittbuchungen
Die weit überwiegende Anzahl von Zahlungsvorgängen lässt sich mit WISO MeinBüro im Handumdrehen der passenden Buchungskategorien zuordnen. In manchen Fällen setzt sich eine Einnahme oder Ausgabe aber auch aus mehreren verschiedenen Positionen zusammen. Denken Sie nur an die monatliche Darlehensrate (die sich aus Zins und Tilgungsanteil zusammensetzt) oder den per EC-Karte bezahlten Tankstellenbeleg, auf dem zusätzlich zum Benzin noch ein Schokoriegel auftaucht: Den dürfen Sie ebenso wenig als Betriebsausgabe geltend machen wie die Darlehens-Tilgung .
Für derartige Fälle gibt es im Dialogfenster "Zahlung Bank / Kasse" die Schaltfläche "Splittbuchung - Beleg splitten".
So teilen Sie Einnahme- und Ausgabe-Belege auf
Angenommen von den insgesamt 76 Euro des Tankstellenbelegs entfallen 75 Euro auf Benzin für den Geschäftswagen und 1 Euro auf den Schokoriegel: Dann legen Sie im Splittbereich über die Schaltfläche "Neue Splittbuchung" - "Steuerkategorie" nacheinander zwei verschiedene Teilausgaben an:
Im ersten Schritt ordnen Sie den Bruttobetrag von 75 Euro den Fahrzeugkosten zu:
Nachdem Sie die richtige Kategorie aus der Kategorienliste ausgewählt haben (z. B "Fahrzeugkosten") und den Steuersatz überprüft haben (hier: im zweiten Halbjahr 2020 "Vorsteuer 16 %", ansonsten: "Vorsteuer 19 %"), schließen Sie die Eingabe des ersten Teils Ihrer Splittbuchung mit "OK F11" ab.
Per Mausklick auf "Neue Splittbuchung" - "Steuerkategorie" rufen Sie den Eingabedialog für die zweite Ausgaben-Teilbuchung an. Im Dialogfenster "Splittbuchung: Steuerkonto" ist der verbliebene Restbetrag (in diesem Fall 1 Euro) bereits im Eingabefeld "Bruttobetrag" eingetragen:
Nachdem Sie die passende Kategorie ausgewählt haben, schließen Sie die Teilbuchung mit "OK F11" und dann noch einmal die gesamte Splittbuchung mit "OK F11" ab. Die Angabe eines konkreten Verwendungszwecks ist bei Privatentnahmen selbstverständlich entbehrlich.
Bitte beachten Sie: Die separate Kategorie "Nicht betriebsrelevant" wurde vor einigen Jahren aus steuerrechtlichen Gründen abgeschafft. "Nicht betriebsrelevante" Ausgaben und Einnahmen über geschäftliche Bankkonten werden seitdem grundsätzlich als Privatentnahmen bzw. Privateinlagen behandelt.