Gewinnermittlung

Gewinn oder Verlust? EÜR mit und ohne Steuerformular

Als Selbstständiger müssen (bzw. dürfen!) Sie Ihren Gewinn eigenhändig ermitteln und dem Finanzamt einmal im Jahr im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung mitteilen: Der Staat will halt auch seinen Teil Ihrem Gewinn-Kuchen abhaben. Ob Sie Gewinn machen oder rote Zahlen schreiben, ist aber nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant: Schließlich wollen Sie doch auch für Ihre eigenen Zwecke wissen, ob Ihre Angebotspreise richtig kalkuliert sind, ob Sie wirtschaftlich arbeiten, wie sich Ihre Betriebsausgaben und Umsatzerlöse zusammensetzen und was für Sie unterm Strich herauskommt.

Diese Fragen werden Sie sich bestimmt nicht nur einmal im Jahr stellen. Mit WISO MeinBüro können Sie Ihren Einnahmenüberschuss daher auf verschiedenen Wegen feststellen. Je nachdem, wie schnell und für welchen Zweck Sie Ihre Einnahmenüberschussrechnung (= EÜR) brauchen, wählen Sie ...

Keine Sorge: Am Ergebnis ändert das letztlich nichts - die beiden Auswertungen sind lediglich unterschiedlich gegliedert und optisch anders aufbereitet.

Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann es zwischen der internen EÜR-Buchhaltungsliste  und dem EÜR-Steuerformular zu geringfügigen Abweichungen kommen. Das liegt daran, dass einige Felder des amtlichen Formulars erst am Jahresende gefüllt werden können (z. B. Schuldzinsen bei Überentnahmen / Unterentnahmen). Auch manuelle Eintragungen in das Steuerformular finden sich in der "Rechnungs- und Buchhaltungsliste" nicht wieder. Die interne EÜR dient nur der schnellen Orientierung im laufenden Jahr. Im Zweifel sind die Werte der Steuer-Auswertung fürs Finanzamt ausschlaggebend.

EÜR-Buchhaltungsliste für interne (Zwischen-)Abrechnungen

Beginnen wir mit der schnellen EÜR für eigene betriebliche Überwachungszwecke: Unter "Finanzen" - "Rechnungs- und Buchhaltungslisten" lassen Sie sich Ihre "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" in übersichtlicher Listenform anzeigen:

Standardmäßig erstellt WISO MeinBüro die EÜR-Liste für das aktuelle Geschäftsjahr: Über die Auswahlliste "Jahr" rufen Sie bei Bedarf aber auch einen anderen Zeitraum auf. Sie können Ihre Gewinnermittlung außerdem ganz gezielt auf bestimmte Monats-Zeiträume eingrenzen.  

Bitte beachten Sie: Die unscheinbare EÜR-Listenanzeige hat es in sich! Per Mausklick auf die interaktiven Zeilen öffnen Sie eine Übersicht sämtlicher Einzelvorgänge, die sich dahinter verbergen:   

Falls Sie also einmal unsicher sind, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, schauen Sie einfach nach, wie das Programm zu dem angezeigten Wert gekommen ist.

EÜR-Formular fürs Finanzamt

Nicht ins Handelsregister eingetragene Unternehmen sowie eingetragene Einzelunternehmer (e.K.) mit einem Umsatz von bis zu 600.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 60.000 Euro dürfen ihren Gewinn in Form einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Freiberufler kommen sogar unabhängig von Gewinn- und Umsatzgrenzen in den Genuss dieser Erleichterung. Vorteile: Es muss keine Bilanz erstellt werden, die Pflicht zur Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens entfällt und bei der Gewinnermittlung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung an, sondern darauf, wann das Geld tatsächlich auf dem Konto landet.

Ihre EÜR für Steuerzwecke erstellen Sie in der Regel nur einmal zu Beginn eines neuen Jahres für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Sie wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der amtlichen "Anlage EÜR" zusammen mit der "Anlage G" (für Gewerbebetriebe) bzw. "Anlage S" (für selbstständige Tätigkeiten) beim Finanzamt eingereicht.

Sofern Sie Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben regelmäßig mithilfe des praktischen Zuordnungs-Assistenten von WISO MeinBüro den passenden Buchungskategorien zugewiesen haben, ist die Gewinnermittlung am Jahresende eine Sache weniger Minuten. Über den Menüpunkt "Finanzen" - "Steuer-Auswertungen" rufen Sie das Formular "Einnahmenüberschussrechnung" auf und lassen die Daten dann automatisch "Aus Buchungen ermitteln":    

Formular-Automatik und manuelle Zusatzangaben

Das Finanzamt nimmt regelmäßig Änderungen an der "Anlage EÜR" vor. Da der Kontenrahmen der Buchungs-"Variante 2" auf die Felder des EÜR-Formulars abgestimmt ist, ändert sich damit auch die Kategorienliste dieser Buchungsvariante.

Die aktuelle MeinBüro-Version enthält immer das passende EÜR-Formular und füllt die meisten Felder automatisch aus. Auf Seite 1 der "Anlage EÜR" sind in den Zeilen 7 und 8 seit ein paar Jahren allerdings zusätzliche "Angaben zum Betrieb" erforderlich. Wenn Sie auf Feld 103 oder 104 klicken, öffnet sich ein Eingabedialog, in dem Sie die erforderlichen Angaben zur "Einkunftsart" und zum (steuerpflichtigen) "Betriebsinhaber" ganz bequem machen können:

Per Mausklick auf "OK F11" übernehmen Sie Ihre Angaben zum Betrieb ins EÜR-Formular. 

Zurück zur Formular-Automatik: Das Steuerformular ist genauso wie die EÜR-Buchhaltungsliste interaktiv! Wenn Sie auf eine Zeile klicken, wird die zusätzliche Schaltfläche "Details" eingeblendet. Mit einem weiteren Mausklick öffnen Sie ein separates Fenster mit einer Liste aller Buchungen, aus denen das Programm den endgültigen Betrag errechnet hat:        

Falls Sie also einmal unsicher sind, wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, schauen Sie einfach nach, wie das Programm zu dem angezeigten Wert gekommen ist.  

Und die Abschreibungen?

Vorausgesetzt, Sie haben alle Ihre Anschaffungen im Nettowert von mehr als 800 Euro (bis 2017: 410 Euro) unter "Stammdaten" - "Anlagenverzeichnis" erfasst, errechnet das Programm automatisch die jährlichen Abschreibungsbeträge (= "Absetzung für Abnutzung" oder kurz: "AfA"). Und das nicht nur im Jahr der Anschaffung, sondern über die gesamte Nutzungsdauer. Manuelle Buchungen sind normalerweise nicht erforderlich! Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel " Abschreibungen " dieser Kontexthilfe.

Zugabe: das Anlagenverzeichnis

Zusammen mit der Einnahmenüberschussrechnung müssen Sie dem Finanzamt ein sogenanntes Anlagenverzeichnis vorlegen. Die früher notwendigen Detailangaben zu den einzelnen Wirtschaftsgütern (Anschaffungszeitpunkt, Zugänge, Abgänge, AfA sowie Rest-Buchwert) sind dafür zum Glück nicht mehr erforderlich. Die Struktur des zusammenfassenden amtlichen Anlagenverzeichnisses ist genau vorgeschrieben. Sie finden es auf Seite 4 der EÜR-Steuerauswertung:     

Die Inhalte des Anlagenverzeichnisses werden - ebenso wie die Abschreibungswerte des betreffenden Jahres - aus der Anlagenverwaltung von WISO MeinBüro übernommen. Sie brauchen normalerweise keine separaten Eingaben zu machen.

Alternative EÜR-Handarbeit

Wenn Sie an den von WISO MeinBüro automatisch ermittelten Werten nachträglich manuelle Änderungen vornehmen möchten, stellt auch das kein Problem dar: Jedes einzelne Feld des EÜR-Formulars ist editierbar. Sie klicken einfach in die zu ändernde Tabellenzelle und geben den neuen Betrag per Tastatur ein. Das funktioniert auch im Anlagenverzeichnis.

Bitte beachten Sie: Falls Sie das EÜR-Modul vor dem abschließenden Ausdruck noch einmal beenden und danach erneut aufrufen, wählen Sie bitte die Startvariante "Nicht aus Buchungen ermitteln": Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass Ihre vorherigen Eingaben erhalten bleiben. Nachdem Sie Ihre abschließenden Eingaben gemacht haben, drucken Sie das Formular aus und reichen es zusammen mit Ihren übrigen Steuerunterlagen beim Finanzamt ein.

Elektronische Übermittlung ans Finanzamt

Sobald das Programm das amtliche EÜR-Formular mit den passenden Daten gefüllt hat und Sie Ihre eventuellen Nacharbeiten abgeschlossen haben, können Sie Ihre EÜR elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche "Elster-Versand" am rechten Fensterrand:

Kongeniale Steuer-Software

Mit WISO MeinBüro Desktop ermitteln Sie Ihren Gewinn und füllen das amtliche EÜR-Formular aus. Außerdem erledigen Sie Ihre betrieblichen Steuerpflichten, so zum Beispiel die laufenden Umsatzsteuervoranmeldungen und die jährlichen Umsatzsteuererklärungen.

Ihre private Einkommensteuererklärung nimmt Ihnen das Programm jedoch nicht ab: Mit "WISO Steuer" gibt es aber eine bewährte Steuersoftware, die den Leistungsumfang von WISO MeinBüro optimal ergänzt. Ausführliche Informationen zum vielfachen Testsieger "WISO Steuer" finden Sie auf www.buhl.de.


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