Reisekosten geltend machen

Die Zahlungszuordnungen erledigen Sie im MeinBüro-Arbeitsbereich „Finanzen > Zahlungen Bank / Kasse“:

  • Wenn Sie Ihre Ausgaben unterwegs mit EC- oder Kreditkarte bestreiten, finden sich die Zahlungsvorgänge auf Ihrem Bank- oder Kreditkartenkonto wieder.
  • Falls Sie eine Bargeld-Kasse führen, können Sie bar bezahlte Reisekosten auch daraus bestreiten.

So oder so ordnen Sie die einzelnen Zahlungen den passenden Steuerkategorien zu. In der Buchungsvariante 3 (mit dem „SKR03“) gehören zum Beispiel …

  • Flug- oder Bahntickets in die Kategorie “Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten”,
  • Hotelrechnungen und Reisenebenkosten in die Kategorie “Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand”.

Reisekosten buchen 1

In der Buchungsvariante 2 (vereinfachter EÜR-Kontenrahmen) können Sie bei Reisekosten zwischen folgenden Steuerkategorien wählen:

Reisekosten buchen 2

Tipp: Falls ein Zahlungsvorgang auf mehrere Steuerkategorien verteilt werden muss, legen Sie eine Splittbuchung an.

 Bitte beachten Sie: Bei den Reisekosten gibt es Leistungen mit 0%, 7% und 19% Umsatzsteuer. Überprüfen Sie daher in jedem Einzelfall, welcher Prozentsatz auf dem Beleg angegeben ist und wählen Sie den passenden Wert in der Auswahlliste „Steuersatz“ aus.

Fließt gar kein Geld (weder bar noch unbar), nutzen Sie das Verrechnungskonto von WISO MeinBüro. Mithilfe des virtuellen Kontos buchen Sie alle Vorgänge, bei denen kein Geld über betriebliche Finanzkonten fließt. Auf diese Weise machen Sie zum Beispiel Ihren Verpflegungsmehraufwand oder auch die Kilometerpauschale für Fahrten mit dem Privat-Pkw als Betriebsausgabe geltend.

Die Buchung des Verpflegungsmehraufwands auf dem Verrechnungskonto sieht dann zum Beispiel so aus:

Reisekosten buchen 3


Hat Ihnen dieser Beitrag geholfen?


Powered by HelpDocs (opens in a new tab)